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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004 - 2 L 319/02   

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https://dejure.org/2004,9760
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2004 - 2 L 319/02 (https://dejure.org/2004,9760)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 L 319/02 (https://dejure.org/2004,9760)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 L 319/02 (https://dejure.org/2004,9760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 43

    §§ 61, 67 VwGO
    Vertretung von Gebietskörperschaften im Verwaltungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Begriffes "Gebietskörperschaft"; Einordnung von beteiligungsfähigen Behörden; Geltung des Vertretungszwanges für den Antrag auf Zulassung der Berufung

  • Judicialis

    VwGO § 61 Abs. 3; ; VwGO § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 § 61 Abs. 3
    Anwaltszwang; Vertretungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 595
  • NJ 2005, 134
  • DÖV 2005, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Geeignete Bedienstete einer Aufsichtsbehörde i.V.m. § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO können auch eine nachgeordnete Behörde wirksam vertreten (Abweichung von OVG Greifswald - 2. Senat -, B. v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 - NJ 2005, 134).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des 2. Senats des Gerichts, dass eine solche Möglichkeit in § 67 Abs. 1 S. 3 2. HS nur - noch - Gebietskörperschaften eingeräumt ist und die nach § 61 Abs. 3 VwGO beteiligungsfähigen Behörden auch dann nicht hierzu gehören, wenn es sich bei ihren Trägern um Gebietskörperschaften handelt; solche Behörden könnten sich nur von ihnen angehörenden Beamten oder Angestellten mit der Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, nicht dagegen durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde vertreten lassen (so OVG Greifswald, 2. Senat, B. v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 - NJ 2005, 134).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 20 B 302/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Prozessvertretung einer juristischen Person

    vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 - , Juris; Beschluss vom 12. Juli 2004 - 2 L 319/02 -, NVwZ-RR 2005, 595; OVG Saarland, Beschluss vom 29. März 2007 - 1 Q 50/06 -, NVwZ-RR 2007, 562; Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand September 2007, § 67 Randnr. 37.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2007 - 2 M 51/07

    Keine Prozessvertretung der unteren Schulaufsichtsbehörde vor dem

    Auf die Frage, ob von dieser Möglichkeit auch Behörden Gebrauch machen können, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. Urt. des 3. Senats, a.a.O.; Beschl. des 2. Senats v. 12.07.2004 - 2 L 319/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 15 A 2510/07

    Berechtigung der Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der

    So OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Juli 2004 2 L 319/02 , NVwZ 2005, 595 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 67 Rn. 11; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 67 Rn. 90.
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